Spaniens DGOJ startet Konsultation zum Verbot von Lootboxen

Die spanische Glücksspielregulierungsbehörde Dirección General de Ordenación del Juego (DGOJ) hat eine Konsultation gestartet, in der es darum geht, ob Lootboxen einer neuen Regulierung bedürfen, als Glücksspielprodukte reguliert oder ganz verboten werden sollten.

Die DGOJ wies darauf hin, dass „Lootboxen„schnell zu einem sehr relevanten Geschäftsmodell geworden sind, sowohl bei kostenpflichtigen als auch bei Free-to-Play-Spielen.

Sie sagte, dass etwa die Hälfte der Handyspiele und 35% der Computerspiele diese Mechanik enthalten. Lootboxen sind „blind-boxed“ Gegenstände, die Spieler gegen eine Gebühr kaufen, um die Chance zu haben, wertvolle Gegenstände im Spiel zu erhalten.

Es sagte auch, dass Lootboxen viele Merkmale mit Glücksspielprodukten teilen, einschließlich „Beinahe-Fehlschläge“ und „Verluste, die als Gewinne getarnt sind“.

Sie fügte hinzu, dass einige Länder wie Belgien sich bereits dafür entschieden haben, Lootboxen als Glücksspielprodukte zu betrachten, während andere, darunter Großbritannien, die Angelegenheit weiter untersuchen.

Die Regulierungsbehörde erklärte auch, dass nach dem spanischen Glücksspielgesetz Glücksspiele die Zahlung für die Teilnahme, den Zufall bei der Bestimmung des Ergebnisses und einen Preis, der an den Gewinner übertragen wird, beinhalten.

Die DGOJ sagte daher, dass Lootboxen eindeutig als Glücksspiel angesehen werden können. Dies hänge davon ab, ob der Kauf der Box eine vom Kauf des Spiels getrennte Handlung sei, ob der Preis vom Zufall abhänge und ob der Preis – innerhalb oder außerhalb des Spiels – gegen Geld getauscht werden könne.

„Diese rechtliche Definition, die allen Unternehmen bekannt ist, die mit Glücksspielen und Wetten zu tun haben, ist auch auf Lootboxen anwendbar“, so die DGOJ.

„Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Belohnung um eine kosmetische Verbesserung des Videospiels oder einen Wettbewerbsvorteil für den Spieler handelt, der sie erhält.“

Die DGOJ stellte eine Reihe von Fragen, um festzustellen, wie das Feature am besten zu regulieren ist. Die erste dieser Fragen war, ob Lootboxen unter den Geltungsbereich der Glücksspielgesetzgebung des Landes fallen sollten oder ob ein neues Regulierungsmodell entworfen werden sollte.

Später wurde die Frage gestellt, ob Lootboxen, wenn sie als Glücksspielprodukte betrachtet werden, als legale Produkte gelten oder ganz verboten werden sollten.

Falls ein neuer Rahmen benötigt wird, bat die DGOJ dann um Informationen darüber, was dieser beinhalten sollte und ob ein spezifischer Rahmen für den Verbraucherschutz entworfen werden sollte.

Für den Fall, dass Lootboxen unter das Glücksspielrecht fallen, fragte die DGOJ, ob die Regelungen aktualisiert werden müssen oder in ihrer bestehenden Form angewendet werden können. Insbesondere fragte sie, ob die Definitionen erweitert werden sollten, um Lootboxen einzuschließen, die Preise liefern, die nicht gegen Geld getauscht werden können.

Darüber hinaus wurde gefragt, ob Betreiber von Lootboxen eine Glücksspiellizenz beantragen müssen und wer genau als Lizenzinhaber gilt.

Die Konsultation dauert bis zum 31. März, wobei die Regulierungsbehörde Einreichungen per E-Mail akzeptiert.