Deutscher Staatsvertrag von 13 Bundesländern ratifiziert

Deutschland GesetzDer neue, erweiterte Ordnungsrahmen für Glücksspiele in Deutschland rückt näher an die Umsetzung, nachdem die Landtage in Schleswig-Holstein und Sachsen den Staatsvertrag ratifiziert haben.

Mit der Zustimmung der Landesparlamente haben nun 13 der 16 Bundesländer den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) ratifiziert, so der Tracker des Deutschen Sportwettenverbandes.

Um umgesetzt zu werden, war die Zustimmung von mindestens 13 Ländern erforderlich, so der Artikel 3 des Gesetzes.

Das bedeutet, dass nur Sachsen-Anhalt – das eine neue Bundesregulierungsbehörde beherbergen soll – Nordrhein-Westfalen und das Saarland das Gesetz noch absegnen müssen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben dem Gesetz bereits zugestimmt, im November 2020.

In Saschen wurde der GlüNeuRStV bei Enthaltung der Partei Alternative für Deutschland und gegen die Stimmen der Linken verabschiedet.

Der Vertrag sieht vor, dass das Land eine neue Bundesaufsichtsbehörde für Glücksspiel einrichtet, die voraussichtlich erst in zwei Jahren voll funktionsfähig sein wird.

Eine Eingabe des Betreiberverbandes Deutscher Sportwettenverband (DSWV) versuchte, die Saschen-Debatte zum GlüNeuRStV zu nutzen, um Änderungen am Steuersatz für Online-Slots und -Poker zu erzwingen.

Er argumentierte gegen den geplanten Umsatzsteuersatz von 5,3 % für diese Produkte, da ein solch hoher Steuersatz bedeuten würde, dass regulierte Marken Schwierigkeiten hätten, Erträge aus dem Markt zu generieren, was letztlich den Offshore-Betreibern zugute käme.

Angesichts der geplanten 5,3%igen Umsatzsteuer forderte der DSWV das Parlament auf, seine Zustimmung zu dem Vertrag von der Umsetzung einer gerechteren Steuerstruktur abhängig zu machen. Er schlug vor, dass, wenn eine Umsatzsteuer erhoben werden sollte, diese nicht höher als 1% sein sollte und fügte hinzu, dass ein praktikablerer Satz eine Bruttoertragssteuer zwischen 15% und 20% wäre.

Der GlüNeuRStV wurde jedoch ohne jede Bedingung verabschiedet.

Schleswig Holstein wird unterdessen seine abtrünnige, liberale Glücksspielregulierung beenden, um dem Staatsvertrag beizutreten.

Es spaltete sich 2012 von den anderen Bundesländern ab, zu einer Zeit, als nur Online-Sportwetten auf Bundesebene reguliert werden sollten, um eine Regelung für Online-Casinos einzuführen, die keine Begrenzung der Lizenzzahlen und eine 20%ige Bruttoumsatzsteuer vorsah.

Während diese Lizenzen im Dezember 2018 ausliefen, verlängerte das Land die Regelungen im Jahr 2019, während ein neuer Rahmen auf Bundesebene entwickelt wurde.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack sagte, die Tatsache, dass sich die anderen Bundesländer im GlüNeuRStV letztlich für ein weitergehendes Modell entschieden hätten, zeige, dass der Alleingang des Landes im Jahr 2012 richtig gewesen sei.

„Wir gelten heute als Vorreiter“, sagte Sütterlin-Waack. „Unser Weg im Glücksspielbereich hat sich als richtig erwiesen.“

Sie lobte vor allem die im Staatsvertrag enthaltenen Maßnahmen zum Spielerschutz.

„Ich bin mir sicher, dass wir durch den Dreiklang aus Teillegalisierung des Online-Glücksspiels, strenger Überwachung und konsequenter Regulierung erfolgreich sein werden“, sagte sie. „Gemeinsam mit den anderen Bundesländern können wir das Glücksspiel in geordnete und kontrollierte Bahnen lenken und so den Schwarzmarkt bekämpfen.“

Anders als das schleswig-holsteinische Modell will der GlüNeuRStV das Online-Casino deutlich einschränken.

Für Spielautomaten wird eine Einsatzobergrenze von 1 € pro Drehung gelten, außerdem ist eine durchschnittliche Drehgeschwindigkeit von fünf Sekunden vorgeschrieben. Tischspiele hingegen müssen separat angeboten werden, und die Bundesländer haben die Möglichkeit, Lotterien ein Monopol für das Produkt zu gewähren.

Diese Maßnahmen sind für die auf dem Markt aktiven Betreiber bereits durch eine Übergangsregelung in Kraft, die am 15. Oktober 2020 begann. Den Betreibern wurde ein dreimonatiges Zeitfenster eingeräumt, um die Einsatzobergrenze und die Drehgeschwindigkeiten zu implementieren, sofern sie sich bis zum Beginn der Übergangszeit an eine nationale Selbstausschlussdatenbank angeschlossen hatten.

Der Sportwettenmarkt ist bereits in vollem Gange, 22 Lizenzen wurden seit Oktober letzten Jahres vergeben.