Gauselmann Gruppe legt Beschwerde gegen Bremer Glücksspielgesetz ein

Bispingen,,Lower,Saxony,/,Germany, ,April,29,,2018:,LogoSeit einigen Tagen gelten in Bremen verschärfte Mindestabstände für Wettbüros und Spielhallen. Nun gehen einige Glücksspiel-Unternehmen gegen das Bremer Glücksspielgesetz vor. Nach Angaben der Gauselmann Gruppe haben die mit ihr verbundenen Betreiber XTiP Sportwetten Shops GmbH und Bührmann A + I GmbH fristgerecht Verfassungsbeschwerde gegen die Verfügung eingereicht.

Spielhalle

Gauselmann will die Mindestabstände nicht hinnehmen

Auslöser der Beschwerde sind die verschärften Abstandsregelungen für Spielhallen und Wettbüros, die in Bremen am 1. Juli in Kraft getreten sind. Seitdem gilt für die Glücksspiel-Betriebe untereinander sowie zu Schulen ein Mindestabstand von 500 statt 250 Metern.

Gauselmann gegen Mindestabstände

Die Gauselmann-Töchter argumentieren, dass diese Regelung einem existenzbedrohenden Schritt gleichkommt. Aus diesem Grund gehen die Unternehmen gegen die „überzogenen Restriktionen“ vor, so Gauselmann in einer am Montag veröffentlichten Erklärung.

Gauselmann begründet den juristischen Schritt wie folgt:

Das umstrittene Gesetz sollte die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere im Bereich der Sportwetten und des virtuellen Automatenspiels, im Landesrecht von Bremen umsetzen. Jedoch nutzte man diese Gesetzesänderung, um bestehende Regularien für Spielhallen und Wettbüros zu verschärfen und neue einzuführen. Das erklärte Ziel war es, das Glücksspielangebot in Bremen, mit Ausnahme der staatlichen Spielbanken, drastisch zu reduzieren.

Bremen hat nun bundesweit die strengste Regelung für Mindestabstände, so Gauselmann. Sie gilt auch für bestehende Betriebe, die im Falle einer Abstandsunterschreitung „ausnahmslos schließen“ müssten.

„Willkürlicher Kahlschlag“

Der Glücksspiel-Konzern bemängelt zudem die fehlende Transparenz. Bei Abstandskollisionen zwischen mehreren Geschäften werde ein schwer durchschaubares Auswahlverfahren angewendet. Dieses könnte letztendlich dazu führen, dass die Genehmigung per Auslosung zugeteilt wird.

In der Ankündigung fasst Gauselmann die Kritik zusammen:

Ein solcher willkürlicher Kahlschlag bei grundrechtlich geschützten und erlaubten Gewerbebetrieben stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Die vergrößerten Mindestabstände machen es Unternehmen laut Gauselmann zudem schwer, in Bremen geeignete Ausweichflächen zu finden. Dies kommt einer verfassungs- sowie europarechtswidrigen Marktabschottung gleich.

Nach aktuellem Stand sind betroffene Betreiber in dem Stadtstaat nicht sofort von einer Schließung bedroht. Nach Auskunft des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands erfolgt bis auf Weiteres eine Duldung. Der Verband gab darüber hinaus am Montag bekannt, dass das Bremer Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb von Verbundspielhallen erlaubt hat.

Ob die von der Bremer Regierung erlassenen Restriktionen verfassungsgemäß sind, werden nun die Gerichte klären müssen. Wie lange dies dauert, ist derzeit nicht abzusehen.