WestLotto präsentiert Regulierungsvorschlag für Lootboxen

WestLotto hat einen Regulierungsvorschlag zu Lootboxen vorgestellt, der darauf abzielt, Kinder und Jugendliche besser vor den potenziellen Gefahren zu schützen. Der Vorschlag wurde von dem Rechtsanwalt Carsten Bringmann von Noerr ausgearbeitet und basiert auf einer Neuregelung des § 14b des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Regulierungsvorschlag schlägt vor, dass die Paragrafen 14 und 14a des Jugendschutzgesetzes um einen weiteren Paragrafen ergänzt werden, der eine spezifische Regelung zu Lootboxen enthält.

Der Regulierungsvorschlag beschränkt sich eindeutig nur auf solche virtuellen Beutekisten, die entgeltlich erworben werden können. Lootboxen, die erspielt werden können, würden beispielsweise nicht unter diese Regelung fallen. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die in den Lootboxen enthaltenen virtuellen Gegenstände angezeigt werden und dass besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholungen von Erwerbsvorgängen unzulässig sind.

WestLotto betont, dass das Anliegen des Vorschlags die Prävention ist und dass der Regulierungsvorschlag für Lootboxen nur einer von vielen elementaren Bausteinen im Maßnahmenkatalog des staatlichen Lotterieanbieters ist. WestLotto hofft, dass der Vorschlag dazu beitragen wird, die Debatte über die Regulierung von Lootboxen voranzutreiben und eine gesetzliche Steuerung glücksspielähnlicher Elemente im Gaming zu ermöglichen.

Das Jugendschutzgesetz als richtiger Rahmen für die Regulierung von Lootboxen?

Carsten Bringmann von Noerr, ein Glücksspielrechtler, hat in der Vergangenheit betont, dass die Regulierung von Lootboxen im Jugendschutzgesetz verankert werden sollte. Das Glücksspielgesetz sei nicht geeignet, da es sich an Volljährige richtet. WestLotto hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Jugendschutz bei der Diskussion um glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen im Vordergrund stehe. Das Unternehmen hat einen Regulierungsvorschlag für eine gesetzliche Steuerung glücksspielähnlicher Elemente im Gaming vorgelegt, der auf dem Jugendschutzgesetz basiert. Jugendschutz sei in dieser Diskussion das höchste Ziel, so WestLotto-Geschäftsführerin Christiane Jansen. Das Unternehmen hat glücksspielähnliche Elemente im Gaming bereits vor Jahren als immer größer werdendes Problem für Kinder und Jugendliche erkannt und engagiert sich deshalb in dieser Debatte um eine lösungsorientierte Regulierung.

Der Regulierungsvorschlag von WestLotto beinhaltet sechs Punkte, zu denen die Registrierung von Spielern, die Identifizierung und Authentifizierung der bei der Registrierung gemachten Angaben, die Regulierung der Ausgestaltung der Lootboxen, das Verbot von Werbung für Lootboxen gegenüber Minderjährigen, die Kennzeichnung der Trägermedien mit Lootboxen sowie Pflichthinweise zur Befüllung der Lootboxen und Preishinweise gehören. Das Ziel des Vorschlags ist es, die Entscheidungsträger im Bund zur konkreten Diskussion anzuregen. Ob der Regulierungsvorschlag in Zukunft zu einer tatsächlichen gesetzlichen Regulierung von Lootboxen führen wird, ist unklar. WestLotto hat nicht kommentiert, ob ein entsprechendes Gesetz sich auf Lootboxen beschränken oder andere In-Game-Käufe mit einbeziehen sollte.

Insgesamt scheint das Jugendschutzgesetz ein geeigneter Rahmen für die Regulierung von Lootboxen zu sein, da der Jugendschutz bei der Diskussion um glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen im Vordergrund steht. Der Regulierungsvorschlag von WestLotto könnte die Entscheidungsträger im Bund dazu anregen, eine konkrete Diskussion über eine gesetzliche Regulierung von Lootboxen zu führen.