Die mybet Wettsteuer: Abzug bei Tippabgabe

mybet logoIm Jahr 2012 wurde in Österreich das Gesetz der Wettsteuer-Abgabe eingeführt. Diese Steuer muss von allen Wettanbietern ans Finanzamt abgeführt werden und beträgt 5 Prozent vom Wetteinsatz. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land der Buchmacher seinen Sitz hat, denn ausschlaggebend ist der österreichische Wohnsitz des Spielers. Für die Verrechnung der Wettsteuer stehen den Online Wettanbietern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Welche Möglichkeit mybet bei der Steuerverrechnung nutzt und wie sich die Wettsteuer auf Einsatz und Gewinn auswirkt, erklären wir detailliert in diesem Artikel.

mybet Wettsteuer im Überblick

  • Für Deutsche Kunden 5 % vom Wetteinsatz
  • Steuer fällt für jeden Tipp an
  • Verrechnung erfolgt direkt bei der Tippabgabe
  • Weitere Steuern auf Gewinne für Privatspieler nicht nötig

Infos zur Wettsteuerpflicht in Österreich

Seit der Einführung der Wettsteuer zieht der Buchmacher seinen Kunden mit Wohnsitz in Österreich 5 % Wettsteuer vom Einsatz ab. Allerdings wird dies oft missverstanden, denn nicht der Wettspieler selbst ist gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig, sondern ausschließlich der Buchmacher. Daher müssen sich Tippgeber in Sachen Wettsteuern auch um nichts kümmern.

Aus diesem Hintergrund heraus haben sich zwischen den Anbietern auch Unterschiede bei der Wettsteuer-Verrechnung ergeben. In der Regel werden die Steuern 1:1 an den Kunden weitergegeben und bei der Tippabgabe auf eine der erlaubten Arten verrechnet. Es gibt aber auch Buchmacher, die grundsätzlich keine Wettsteuern erheben. In diesem Fall werden die 5 % Steuern vom Online-Wettanbieter selbst entrichtet.

Das klingt zunächst kundenfreundlich, allerdings muss auch der Buchmacher die Wettsteuer irgendwie finanzieren. Und dies tut er beispielsweise über die Quoten. Zwar sparen sich Wettspieler in diesem Fall die 5 % Steuern, andersherum liegen dann aber die Quoten etwas niedriger, was den Gewinn ebenfalls schmälert.  Aus diesem Grund haben sich die meisten Buchmacher – darunter auch mybet – zu einer transparenteren Variante entschieden und verrechnen diese bei der Tippabgabe.

Die 3 Varianten der Wettsteuer-Verrechnung

 Beim Abzug der Steuern haben die Buchmacher drei Möglichkeiten der Steuerverrechnung. Dabei werden die 5 Prozent entweder direkt vom Bruttoeinsatz abgezogen, zum Nettoeinsatz addiert oder vom Gewinn berechnet. Im Detail unterschieden sich diese Varianten wie folgt:

Wettsteuer auf Nettoeinsatz

Bei dieser Variante wird die Wettsteuer zum Einsatz dazu addiert, der eigentliche Einsatz erhöht sich damit: Bei einem geplanten Einsatz von 10 Euro muss der Tippgeber zusätzlich noch 5 % Steuern entrichten, also 50 Cent. Der Tippschein kostet somit 10,50 Euro, der Nettoeinsatz liegt weiterhin bei 10 Euro.

Wettsteuer auf Gewinn

Sofern sich der Buchmacher für diese Variante entschieden hat, fallen die Wettsteuer in Höhe von 5 Prozent auf den erwirtschafteten Gewinn an. Bei einem Gewinn von beispielsweise 200 Euro würden demnach 10 Euro Wettsteuer anfallen, die vom Gewinn abgezogen werden. Natürlich fällt die Steuer nur an, wenn auch tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wurde.

Wettsteuer vom Bruttoeinsatz

Bei dieser Variante werden 5 Prozent vom Einsatz abgezogen. Wettet ein Spieler mit 10 Euro Einsatz, so enthält dieser Betrag bereits die 5 % Wettsteuer, der Tippgeber spielt demnach mit einem niedrigeren Nettoeinsatz von 9,50 Euro. Diese Variante der Wettsteuer-Verrechnung wird auch vom Buchmacher mybet praktiziert.

Die mybet Wettsteuer Vor- und Nachteile

Jeder Buchmacher kann für sich selbst entscheiden, welche der oben genannten Varianten genutzt wird. Mybet hat sich für den Steuerabzug vom Bruttoeinsatz entschieden, was sich für Kunden insgesamt sehr transparent darstellen lässt.

Allerdings hat diese Methode auch einen Nachteil, der sich gerade bei hohen Einsätzen auf „sichere Wetten“ bemerkbar macht. Denn je höher der Einsatz, desto höher auch der Steuerbetrag. Insbesondere bei einem hohen Spieleisatz stellt der Steuerabzug vom Gewinn aber die kundenfreundlichere Methode dar. Der Grund dafür: Viele Tippgeber platzieren ihre Wetten auf „sichere“ Ereignisse. Da diese wiederum relativ schlechte Quoten bedeuten, muss der Einsatz entsprechend hoch sein, um am Ende auch einen Gewinn erwirtschaften zu können.

In diesem Fall wäre es für den Wetter also besser, den niedrigeren Gewinn zu versteuern, als den hohen Einsatz. Ähnlich verhält es sich auch, wenn der zu erwartende Gewinn höher als der Wetteinsatz ist. In diesem Fall wäre auch die Variante der „Netto-Verrechnung“ möglich und gerade für Anfänger auch etwas weniger verwirrend.

Insgesamt macht es finanziell aber keinen allzu großen Unterschied, mit welcher Variante Buchmacher die Wettsteuer ziehen, daher sollte beim Wetten auch nicht die Art der Steuer-Verrechnung im Vordergrund stehen, sondern die Quoten und damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten.

Wettsteuer wird im Tippschein ausgewiesen

Der Tippschein ist bei mybet sehr übersichtlich gestaltet, Spieler finden die Wettsteuer hier gleich mit aufgelistet. So können sie im Tippschein genau nachvollziehen, wie hoch ihr Bruttoeinsatz ist, welcher Steueranteil anfällt und mit wie viel Einsatz tatsächlich gespielt wird. Auch der mögliche Gewinn ist auf dem Tippschein deklariert.

Bei Kombiwetten mit jeweils gleichen Einsätzen darf allerdings nicht vergessen werden, dass jede Wette einzeln besteuert wird. In diesem Fall wird im Tippschein nämlich nicht jeder Einsatz mit dazugehöriger Wettsteuer einzeln angezeigt, sondern einmal der jeweilige Betrag mit dem Zusatz „pro Wette“. Die Gesamtsumme taucht dann erst beim Platzieren des Scheines auf.

Wettsteuer-Aktionen bei mybet beachten

Bis vor einiger Zeit konnten bei mybet Kombinationswetten noch steuerfrei platziert werden. Diese Ausnahme wurde aber mittlerweile abgeschafft und durch verschiedene Sonderaktionen ersetzt. Eine der Sonderaktionen ist der „Steuer-Frei-Tag“. Sie ist seit längerem fester Bestandteil des mybet Angebots. Dabei können Tippgeber freitags grundsätzlich steuerfreie Wetten platzieren – die Wettsteuer wird dann vom Buchmacher übernommen.

Doch auch zu besonderen Anlässen wie Ostern oder bestimmte Feiertage sowie bei besonderen sportlichen Events werden zeitraumbegrenzte steuerfreie Wetten angeboten. Mybet Kunden sind demnach gut beraten, wenn sie die wechselnden Buchmacher-Aktionen aktiv im Auge behalten.

Gewinne bei Wetten grundsätzlich steuerfrei

Eine zusätzliche Versteuerung von Reingewinnen fällt bei Wetten bzw. Glücksspielen übrigens nicht an. Denn diese Gewinne fallen unter keine der Einkunftsarten aus dem Einkommenssteuergesetz – es handelt sich also nicht um Einkünfte. Dies ist allerdings keine „freundliche Geste“ des Staates, sondern reiner Selbstschutz. Würden Glücksspielgewinne nämlich als Einkunftsart gelten und entsprechend besteuert werden, können im Gegenzug auch Verluste geltend gemacht werden. Es rechnet sich für den Staat also schlichtweg nicht.

Doch auch hier gibt es eine Grenze: Professionelle Spieler, die einen Großteil ihres Einkommens über Glücksspiele bzw. Wetten erzielen, gelten als „Berufsspieler“ und sind somit steuerpflichtig. In diesem Fall würde es sich um eine Selbstständigkeit mit allen dazugehörigen Pflichten handeln.

Kann die mybet Wettsteuer umgangen werden?

Grundsätzlich kann die Wettsteuer nicht umgangen werden. Wenn der Buchmacher diese an seine Kunden weitergibt, können die 5 Prozent weder durch Mobilwetten im Ausland noch durch andere Tricks eingespart werden.

Für Tippgeber mit österreichischem Wohnsitz spielt es deshalb auch keine Rolle, ob die Wette über ein mobiles Endgerät oder vom heimischen PC aus platziert wurde. Für die Wettsteuern-Abgabe zählt ausschließlich die Wohnadresse und nicht die Art und Weise, wie bzw. von wo aus gespielt wurde. Daher macht es auch für mybet Kunden mit Nähe zum „wettsteuer-freien“ Ausland keinen Sinn, für Tippabgaben das Nachbarland zu besuchen. Bei einem Zweitwohnsitz im Ausland dürften sich Kunden in einer Grauzone befinden und Tricksereien in puncto Proxy oder VPN sind ohnehin verboten.

mybet Wettsteuer – Fazit

Auch der Buchmacher mybet berechnet seinen österreichischen Kunden die dort gesetzlich festgeschriebene Wettsteuer weiter. Einige Zeit konnten Tippgeber diese zwar noch mit dem Platzieren von Kombitipps umgehen, denn in diesem Fall übernahm der Online-Wettanbieter die 5 %-ige Steuer komplett. Allerdings gilt diese Regelung auch nicht mehr. Dafür profitieren Kunden von mybet nun aber von verschiedenen Wettsteuer-Aktionen, bei denen die Steuer entfällt. Zu einem festen Angebot zählt hier insbesondere die „Steuer-Frei-Tag“ Aktion, was das Wetten zum Wochenende hin besonders interessant macht.

Bei der Verrechnung der Wettsteuer hat sich mybet auf die Variante „Abzug vom Bruttoeinsatz“ entschieden und weist diese Verrechnung auch sehr transparent im Tippschein aus. Hierbei wird der Steuerbetrag direkt vom Einsatz abgezogen, der Tippgeber spielt dadurch mit einem geringeren Nettobetrag weiter. Dies ist eine von drei Varianten, welche von den meisten Buchmachern angewendet wird. Insgesamt ist die Wettsteuer bei österreichischen Kunden zwar unbeliebt und führt zu geringeren Gewinnen. Mybet ist hier allerdings an die österreichischen Gesetze gebunden und setzt diese für seine Kunden transparent um.