2,7 Millionen Dollar Strafe: Wie Tabcorp seine VIP-Kunden gegen das Gesetz bewarb

Der australische Wettkonzern Tabcorp hat mehr als 2,7 Millionen australische Dollar (rund 1,9 Mio. US-Dollar) an Strafen gezahlt. Die Medienaufsicht ACMA stellte über einen Zeitraum von 16 Monaten systematische Verstöße gegen Spam- und Telefonmarketing-Recht fest – sämtlich im Umgang mit Hochwertkunden.

Was die Aufsicht fand

Zwischen Februar 2024 und Juni 2025 rief Tabcorp VIP-Kunden auf eine Weise an, die in mehrfacher Hinsicht gegen australisches Recht verstieß. Parallel dazu meldete das Unternehmen selbst einen Massenversand an Kunden, die sich zuvor abgemeldet hatten.

Die Verstöße im Überblick

351 Anrufe an Nummern im Do-Not-Call-Register ohne Einwilligung
82 Anrufe außerhalb der erlaubten Zeiten
knapp 4.000 Anrufe ohne korrekte Nennung von Unternehmen und/oder Zweck
über 217.000 Marketing-Mails und SMS in nur 16 Tagen (2025) an abgemeldete Kunden

Samantha Yorke, Mitglied der Behörde, nannte das Verhalten inakzeptabel – gerade angesichts der Risiken von Glücksspielwerbung und der jüngeren Compliance-Historie des Unternehmens. Umfang und Bandbreite der Verstöße deuteten auf gravierende Schwächen in Tabcorps Compliance-Systemen hin; die ACMA erwarte Abhilfe und werde genau hinsehen.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Für die Höhe der Strafe war die Vorgeschichte entscheidend. Es ist bereits das zweite Mal, dass die ACMA Tabcorp wegen Spam-Verstößen belangt: Zuvor musste das Unternehmen über 4 Millionen AUD zahlen, weil es VIP-Kunden regelwidrige Marketingnachrichten per SMS und WhatsApp geschickt hatte. Aus jenem Verfahren läuft noch eine gerichtlich durchsetzbare Verpflichtung zur Verbesserung der Spam-Compliance.

Damit nicht genug: Im Februar 2026 zahlte Tabcorp 158.400 AUD, weil es 426 verbotene In-Play-Wetten bei 32 Tennisspielen angenommen hatte – nach Angaben der ACMA der dritte Verstoß dieser Art seit 2021. Das Unternehmen führte den Vorfall auf einen Systemfehler bei einem Drittanbieter zurück. Hinzu kommen eine laufende Untersuchung der Finanzaufsicht AUSTRAC wegen Geldwäscheverdachts sowie eine Strafe von 1 Million AUD, die die Glücksspielaufsicht des Bundesstaats Victoria 2023 nach einem Systemausfall während des Spring Racing Carnival 2020 verhängte.

Tabcorp erkannte die Feststellungen an und erklärte, die Verstöße seien während einer laufenden unternehmensweiten Compliance-Transformation aufgetreten.

Was mildernd wirkte

Die ACMA berücksichtigte drei Punkte zugunsten des Unternehmens: Tabcorp hatte den E-Mail-Verstoß selbst angezeigt, der Vorfall beschränkte sich auf 16 Tage, und die betroffenen Kunden hatten sich lediglich von einzelnen Marketingkanälen abgemeldet – nicht von sämtlicher Werbekommunikation.

Zusätzlich zu den Zahlungen akzeptierte die Behörde eine gerichtlich durchsetzbare Verpflichtung: Tabcorp muss seine Telefonmarketing-Systeme unabhängig überprüfen lassen, empfohlene Verbesserungen umsetzen und regelmäßig Compliance-Berichte vorlegen. Diese Auflage läuft parallel zur bestehenden Spam-Verpflichtung aus dem früheren Verfahren.

Einordnung: VIP-Marketing im Visier

Bemerkenswert ist, dass sich sämtliche Verstöße auf VIP-Kunden beziehen – jene umsatzstärkste Gruppe, die in der Branche traditionell am intensivsten und persönlichsten bespielt wird. Genau dort setzen Aufsichtsbehörden inzwischen an: Wo besonders viel Umsatz auf wenigen Konten liegt, ist der Anreiz zur aggressiven Ansprache am größten und das Schadenspotenzial für den einzelnen Kunden ebenfalls.

Die Größenordnung des Falls relativiert sich im Kontext: Australische Unternehmen aller Branchen zahlten in den vergangenen 18 Monaten insgesamt über 12 Millionen AUD wegen Spam- und Telefonmarketing-Verstößen. Zu den jüngeren Fällen zählen ein Bußgeld von 3,96 Millionen AUD gegen Latitude Finance im April und 702.900 AUD gegen den Sportbekleidungshändler Lululemon im März. Die ACMA geht also branchenübergreifend vor – Glücksspielanbieter stehen wegen der Werberisiken aber unter besonderer Beobachtung.

Für europäische Betreiber lohnt der Blick nach Australien: Einwilligungsmanagement, dokumentierte Opt-outs und die saubere Trennung einzelner Kommunikationskanäle sind auch nach DSGVO und deutschem Wettbewerbsrecht Pflicht. Der Fall zeigt, wie schnell aus einem technischen Fehler im CRM ein Millionenschaden wird – und dass Selbstanzeige zwar mildernd wirkt, aber keine Strafe verhindert.

Hannes Darben Hannes Darben ist Chefredakteur von casinovergleich.eu und spezialisiert auf Online-Glücksspiel, Regulierung und Casinotrends in Europa. Mit über zehn Jahren Branchenerfahrung analysiert er Anbieter, Boni und Spielstrategien und legt dabei besonderen Wert auf Transparenz, Spielerschutz und redaktionelle Qualität in allen Casino-Tests. mehr lesen
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