Dänemark wollte seine Glücksspielregulierung mit einem umfangreichen Reformpaket deutlich verschärfen. Geplant waren Werbeverbote rund um Live-Sport, strengere Regeln für soziale Medien, Einschränkungen bei Willkommensangeboten und neue Vorgaben für Online-Slots.
Der zentrale Gesetzentwurf L 127 hat das parlamentarische Verfahren jedoch nicht abgeschlossen. Im offiziellen Register des dänischen Parlaments wird das Vorhaben inzwischen mit dem Status „Bortfaldet“ – verfallen – geführt. Die darin vorgesehenen Änderungen sind daher nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Auch die für den 1. Januar 2027 vorgesehenen Maßnahmen benötigen eine neue gesetzliche Grundlage.
Aktueller Stand der dänischen Glücksspielreform
| Punkt | Aktueller Stand |
|---|---|
| Politische Vereinbarung | „Spilpakke 1“ vom Oktober 2025 |
| Ursprünglicher Gesetzentwurf | L 127 |
| Einbringung ins Parlament | 25. Februar 2026 |
| Geplanter erster Starttermin | 1. Juli 2026 |
| Weitere geplante Regeln | 1. Januar 2027 |
| Aktueller Status von L 127 | Verfallen |
| Neue Vorlage angekündigt | Bislang nicht offiziell bestätigt |
| Prediction Markets | Gegenstand einer möglichen „Spilpakke 2“ |
Damit bleibt die politische Vereinbarung relevant. Sie ist aber nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen. Eine neue Regierung oder parlamentarische Mehrheit müsste die Maßnahmen erneut einbringen und verabschieden.
Was war die „Spilpakke 1“?
Die dänische Regierung vereinbarte im Oktober 2025 gemeinsam mit einer breiten Mehrheit im Parlament die sogenannte Spilpakke 1 – Et mere ansvarligt spilmarked.
Das Paket sollte vor allem:
- Kinder und Jugendliche besser schützen,
- die Sichtbarkeit von Glücksspielwerbung reduzieren,
- problematisches Spielverhalten früher erkennen,
- die Selbstsperre über ROFUS stärken,
- illegale Glücksspielseiten wirksamer bekämpfen,
- die Regeln für stationäres Glücksspiel modernisieren.
Die Regierung bezeichnete die Vereinbarung ausdrücklich als ersten Teil einer größeren Reform. Weitere Themen sollten später in einer „Spilpakke 2“ behandelt werden.
Werbeverbot von zehn Minuten vor bis zehn Minuten nach dem Spiel
Die bekannteste Maßnahme war ein erweitertes „Whistle-to-Whistle“-Verbot für Glücksspielwerbung rund um Live-Sport.
Anders als in der Ausgangsvorlage dargestellt, sollte das Verbot nicht erst mit dem Anpfiff beginnen. Vorgesehen war folgender Zeitraum:
Zehn Minuten vor Beginn bis zehn Minuten nach Ende eines live übertragenen Sportereignisses.
Betroffen gewesen wären Glücksspielanzeigen im Zusammenhang mit Live-Übertragungen auf:
- klassischen Fernsehsendern,
- Streaming-Plattformen,
- vergleichbaren audiovisuellen Angeboten.
Lizenzierte Anbieter hätten sicherstellen müssen, dass in diesem Zeitfenster keine eigene Glücksspielwerbung erscheint. Auch eingeblendete Live-Quoten sollten unter das Verbot fallen.
Live-Quoten im Stadion sollten ebenfalls verschwinden
Für Stadien und andere Veranstaltungsorte war eine etwas andere Regel vorgesehen. Live aktualisierte Quoten auf LED-Banden oder anderen Werbeflächen sollten während des laufenden Sportereignisses verboten werden.
Allgemeines Sportsponsoring sollte dadurch nicht vollständig untersagt werden. Markenlogos auf Trikots, festen Banden oder Sponsorentafeln wären nach dem ursprünglichen Entwurf nicht automatisch verboten gewesen.
| Werbeform | Geplante Einschränkung |
| TV-Werbung bei Live-Sport | Verbot ab 10 Minuten vor bis 10 Minuten nach dem Ereignis |
| Streaming-Werbung | Gleicher zeitlicher Rahmen |
| Live-Quoten im Stadion | Während des Sportereignisses verboten |
| Allgemeines Sponsoring | Kein vollständiges Verbot vorgesehen |
| Markenlogos im Stadion | Grundsätzlich weiterhin möglich |
Das dänische Finanzministerium rechnete durch das erweiterte Werbeverbot mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 25 Millionen Dänischen Kronen. Dabei handelte es sich nicht ausschließlich um Verluste einzelner Glücksspielunternehmen, sondern um einen geschätzten fiskalischen Minderertrag.
Keine Glücksspielwerbung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Reformpaket sah außerdem Einschränkungen für Werbung im öffentlichen Raum vor.
Glücksspielwerbung sollte insbesondere verboten werden:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- innerhalb eines Radius von 200 Metern um Schulen,
- im Umfeld bestimmter weiterführender Bildungseinrichtungen,
- an weiteren Orten, an denen sich regelmäßig viele Minderjährige aufhalten.
Die genaue räumliche Ausgestaltung hätte durch Gesetz und spätere Verwaltungsvorgaben konkretisiert werden müssen. Eine pauschale Aussage, dass sämtliche Glücksspielwerbung im gesamten öffentlichen Raum verboten werden sollte, wäre zu weitgehend.
Auch andere Länder schränken die Verbindung zwischen Sport und Glücksspielwerbung ein. Einen Vergleich bietet unser Bericht über das geplante Verbot von Glücksspielwerbung bei Live-Sport in Australien.
Personen unter 25 Jahren sollten nicht mehr in Werbung auftreten
Der Gesetzentwurf sah vor, dass Personen unter 25 Jahren nicht mehr in Glücksspielwerbung eingesetzt werden dürfen.
Damit sollte verhindert werden, dass besonders junge Darsteller Glücksspiel als normalen oder attraktiven Bestandteil ihres Alltags präsentieren.
Zusätzlich war ein Verbot sogenannter Autoritätspersonen vorgesehen. Dazu hätten beispielsweise gehören können:
- aktive und ehemalige Profisportler,
- bekannte Medienpersönlichkeiten,
- Influencer mit großer Reichweite,
- Personen, deren Stellung einer Glücksspielmarke besondere Glaubwürdigkeit verleiht.
Entscheidend wäre nicht nur die Bekanntheit einer Person gewesen. Verboten werden sollte vor allem eine Darstellung, die wie eine persönliche Empfehlung oder gesellschaftliche Bestätigung von Glücksspiel wirkt.
Altersfilter für Glücksspielwerbung auf Social Media
Anbieter sollten bei Werbung in sozialen Netzwerken verpflichtend verfügbare Altersfilter einsetzen.
Die geplante Regelung sah drei Stufen vor:
- Verfügbare Altersfilter müssen aktiviert werden.
- Fehlen solche Filter, muss der Anbieter Minderjährige auf andere Weise ausschließen.
- Ist eine verlässliche Begrenzung nicht möglich, darf auf der Plattform keine Glücksspielwerbung geschaltet werden.
Das Ziel bestand darin, Personen unter 18 Jahren möglichst zuverlässig von bezahlten Kampagnen auszuschließen.
Darüber hinaus sollte Werbung keine Figuren, Animationen, Puppen oder Schauspieler aus bekannten Kinderwelten verwenden.
Mehr zu vergleichbaren Verpflichtungen in Deutschland erklärt unser Artikel über die Rechtslage bei Glücksspielwerbung in sozialen Medien.
Influencer und Affiliates sollten direkt haftbar werden
Nach den bisherigen dänischen Regeln richten sich Sanktionen wegen unzulässiger Glücksspielwerbung vor allem gegen lizenzierte Anbieter.
Das Reformgesetz sollte den Kreis der Verantwortlichen erweitern. Künftig hätten auch folgende Personen und Unternehmen direkt sanktioniert werden können:
- Influencer,
- Streamer und Gamefluencer,
- Casino- und Wett-Affiliates,
- Medienpartner,
- Werbeagenturen,
- sonstige kommerzielle Vermittler.
Damit wäre nicht mehr ausschließlich der beworbene Anbieter für eine rechtswidrige Kampagne verantwortlich gewesen. Auch die Person oder das Unternehmen, das die Werbung veröffentlicht, hätte mit Konsequenzen rechnen müssen.
Kein allgemeines Verbot sämtlicher Boni
Die ursprüngliche Vorlage geht bei den Bonusregeln zu weit. Geplant war weder ein vollständiges Bonusverbot noch ein grundsätzliches Ende von VIP-Programmen.
Konkret vorgesehen war ein Verbot von kostenlosen Glücksspielen als Willkommensbonus. Darunter können beispielsweise kostenlose Wetten oder Freispiele fallen, die Neukunden direkt nach ihrer Registrierung erhalten.
| Bonusform | Geplanter Status |
| Kostenlose Wette als Willkommensbonus | Sollte verboten werden |
| Freispiele für Neukunden | Je nach Ausgestaltung betroffen |
| Einzahlungsbonus | Nicht grundsätzlich verboten |
| Bonus für Bestandskunden | Nicht pauschal verboten |
| VIP-Programm | Kein generelles Verbot beschlossen |
| Transparente Bonusbedingungen | Weiterhin erforderlich |
Die bereits bestehenden dänischen Regeln für Verkaufsförderungsmaßnahmen sollten außerdem auf weitere stationäre Glücksspielarten ausgeweitet werden. Dazu gehörten Spielhallen, landbasierte Casinos und Bingoangebote.
Online-Slots sollten „Scheingewinne“ nicht mehr feiern
Ein weiterer Teil des politischen Pakets betraf die Präsentation von Spielergebnissen bei Online-Slots.
Ein Slot kann beispielsweise bei einem Einsatz von einem Euro nur 50 Cent zurückzahlen. Wirtschaftlich handelt es sich dabei um einen Verlust von 50 Cent. Manche Spiele begleiten eine solche Auszahlung trotzdem mit Musik, blinkenden Symbolen oder anderen Gewinnanimationen.
Dänemark wollte diese Darstellung einschränken. Ergebnisse in Höhe des Einsatzes oder darunter sollten nicht mehr mit denselben Effekten präsentiert werden dürfen wie ein tatsächlicher Nettogewinn.
| Beispiel | Tatsächliches Ergebnis | Geplante Darstellung |
| Einsatz 1 Euro, Auszahlung 3 Euro | 2 Euro Gewinn | Gewinneffekte erlaubt |
| Einsatz 1 Euro, Auszahlung 1 Euro | Kein Gewinn | Keine normale Gewinninszenierung |
| Einsatz 1 Euro, Auszahlung 0,50 Euro | 0,50 Euro Verlust | Keine normale Gewinninszenierung |
| Einsatz 1 Euro, Auszahlung 0 Euro | Vollständiger Verlust | Keine Gewinneffekte |
Die Regel sollte auch für neu angeschaffte landbasierte Spielautomaten gelten.
Kauf von Bonusspielen sollte verboten werden
Das Reformpaket wollte auch sogenannte Bonus-Buys untersagen.
Bei dieser Funktion bezahlen Spieler einen hohen Betrag, um die regulären Spielrunden zu überspringen und direkt eine Bonusrunde zu starten. Der Preis kann ein Vielfaches des normalen Einsatzes betragen.
Das geplante Verbot sollte sowohl gelten für:
- Online-Spielautomaten,
- stationäre Spielautomaten,
- direkte Käufe von Freispiel- oder Bonusrunden.
Die Regierung begründete die Maßnahme mit den besonders schnellen und hohen Verlusten, die bei solchen Funktionen möglich sind.
Mehr Kontrolle über das Spielverhalten
Die Spilpakke 1 enthielt mehrere weitere Vorschläge zum Spielerschutz.
Geplant waren unter anderem:
- eine allgemeine Beobachtungs- und Handlungspflicht für Anbieter,
- Warnhinweise in Glücksspielwerbung,
- eine Übersicht über Einzahlungen, Gewinne, Verluste und Spielzeit,
- automatische Abmeldung nach 15 Minuten Inaktivität,
- ein Verbot, bereits beantragte Auszahlungen wieder zurückzunehmen,
- längere Sperrzeiträume im Selbstsperrsystem ROFUS,
- eine neue App mit anbieterübergreifender Übersicht über das Spielverhalten.
Anbieter sollten bei erkennbar problematischen Mustern nicht nur Daten sammeln, sondern angemessen reagieren. Welche konkrete Intervention erforderlich wäre, hätte von Risiko und Einzelfall abgehangen.
ROFUS sollte längere Sperren ermöglichen
ROFUS ist das dänische Register für freiwillig gesperrte Spieler. Es erfüllt eine ähnliche Funktion wie die deutsche OASIS-Datei.
Die Reform plante zwei wesentliche Änderungen:
- eine befristete Selbstsperre für ein Jahr,
- eine dauerhafte Sperre, die frühestens nach fünf Jahren aktiv aufgehoben werden kann.
Kam es durch einen technischen Fehler dennoch zu Spielen eines gesperrten Nutzers, sollten Einsätze und Einzahlungen zurückgezahlt werden. Gleichzeitig sollten daraus entstandene Gewinne annulliert werden.
Informationen zum vergleichbaren deutschen System bietet unser Ratgeber zur OASIS-Spielersperre.
Virtuelle Sportwetten im stationären Handel
Dänemark wollte auch das landbasierte Glücksspiel modernisieren. Die bisherigen Unterschiede zwischen Wettbüros und Spielhallen sollten reduziert werden.
Für Wetten auf elektronisch simulierte Sportereignisse waren ähnliche Beschränkungen wie bei Spielautomaten vorgesehen. Dazu könnten unter anderem Anforderungen an Spielgeschwindigkeit und Einsatzgestaltung gehören.
Der politische Beschluss enthielt jedoch keine pauschale monatliche Einzahlungshöchstgrenze für alle virtuellen Sportwetten. Die Aussage, es sei bereits ein bestimmtes Einzahlungslimit beschlossen worden, lässt sich daher nicht bestätigen.
Prediction Markets waren nicht Teil des Gesetzes
Die Ausgangsvorlage stellt ereignisbezogene Prognosemärkte bereits als Bestandteil der Reform dar. Das ist nicht korrekt.
Plattformen wie Polymarket und ähnliche Angebote wurden vom dänischen Finanzministerium als neues regulatorisches Thema genannt. Sie waren jedoch nicht Bestandteil des verfallenen Gesetzes L 127.
Das Ministerium ordnete diese Produkte einer möglichen Spilpakke 2 zu. Dabei geht es um Wetten oder Kontrakte auf reale Ereignisse, beispielsweise:
- politische Entscheidungen,
- Wahlergebnisse,
- wirtschaftliche Entwicklungen,
- internationale Konflikte,
- gesellschaftliche Ereignisse.
Ob Dänemark solche Prognosemärkte vollständig verbieten, in das bestehende Lizenzsystem aufnehmen oder mit eigenen Regeln versehen wird, ist noch nicht entschieden.
Spillemyndigheden sollte mehr Befugnisse erhalten
Der Gesetzentwurf wollte die Möglichkeiten der dänischen Glücksspielaufsicht deutlich erweitern.
Geplant waren unter anderem:
- einfachere Sanktionen gegen illegale Werbung,
- Maßnahmen gegen Influencer und Affiliates,
- Blockierung von Vermittlungsseiten für illegales Glücksspiel,
- automatisierte Überwachung digitaler Werbung,
- klarere Kriterien für die Berechnung von Geldbußen,
- stärkere Prüfung nicht lizenzierter Plattformen.
Besonders relevant wären sogenannte Vermittlungsseiten gewesen. Dazu zählen Portale, die Nutzer gezielt zu nicht genehmigten Casinos weiterleiten oder mit Angeboten „ohne ROFUS“ werben.
Wie solche Seiten erkannt werden können, zeigt unser Ratgeber zu den sieben Warnsignalen illegaler Online-Casinos.
Warum ist das Reformgesetz verfallen?
Der Gesetzentwurf L 127 wurde am 25. Februar 2026 eingebracht und war für die erste parlamentarische Beratung am 17. März vorgesehen. Er erreichte jedoch keine abschließende Abstimmung.
Nach der vorgezogenen Parlamentswahl endete die damalige Legislaturperiode. Nicht verabschiedete Gesetzesvorhaben verfielen und müssen in der neuen Wahlperiode erneut eingebracht werden.
Das offizielle Parlamentsregister nennt deshalb aktuell den Status „Bortfaldet“. Dort sind weder eine zweite noch eine dritte Lesung dokumentiert.
Was gilt jetzt für Anbieter?
Lizenzierte Glücksspielunternehmen sollten die politische Reform nicht ignorieren. Sie müssen die verfallenen Vorschriften derzeit aber auch nicht so behandeln, als seien sie bereits vollständig geltendes Recht.
| Unternehmensbereich | Sinnvolle Vorbereitung |
| Marketing | Live-Sport-Kampagnen und Außenwerbung erfassen |
| Social Media | Altersfilter und Zielgruppendaten dokumentieren |
| Influencer | Verträge und Haftungsklauseln überprüfen |
| Bonusangebote | Kostenlose Willkommensangebote kennzeichnen |
| Produktentwicklung | Scheingewinne und Bonus-Buy-Funktionen prüfen |
| Spielerschutz | Frühwarnsysteme und Interventionen dokumentieren |
| Compliance | Politische und gesetzliche Entwicklung verfolgen |
Die politische Vereinbarung wurde von zahlreichen Parteien getragen. Daher ist es grundsätzlich möglich, dass große Teile des Pakets in einem neuen Gesetz wiederkehren.
Bis ein neuer Entwurf vorliegt, bleiben jedoch der genaue Inhalt und das Inkrafttreten offen.
Kein verbindliches Anpassungsjahr für Betreiber
Auch die Behauptung, Anbieter hätten nun genau zwölf Monate Zeit zur Anpassung, ist nicht mehr zutreffend.
Der ursprüngliche Zeitplan sah zwar vor, dass einzelne Regeln erst am 1. Januar 2027 wirksam werden. Dieser Zeitplan basierte jedoch auf einer rechtzeitigen Verabschiedung von L 127.
Da das Gesetz verfallen ist, bestehen derzeit:
- kein verbindlicher Starttermin am 1. Januar 2027,
- keine gesetzliche Anpassungsfrist von zwölf Monaten,
- keine Pflicht zur sofortigen Umsetzung der geplanten Werbeverbote,
- keine bestätigte Frist für Slot-Anpassungen.
Erst ein neuer Gesetzentwurf kann verbindliche Termine festlegen.
Dänemark bleibt auf strengem Regulierungskurs
Das Scheitern von L 127 bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Reform. Die Spilpakke 1 wurde ursprünglich von einer breiten politischen Mehrheit unterstützt und reagiert auf eine gesellschaftliche Debatte über Glücksspielwerbung und steigende Probleme bei jungen Menschen.
Inhaltlich dürfte Dänemark an mehreren Kernpunkten festhalten:
- weniger Glücksspielwerbung rund um Live-Sport,
- besserer Schutz Minderjähriger in sozialen Netzwerken,
- strengere Verantwortung für Influencer und Affiliates,
- klarere Darstellung von Slot-Ergebnissen,
- stärkere Intervention bei problematischem Spielverhalten,
- mehr Befugnisse gegen illegale Anbieter.
Für den Markt bleibt dennoch eine erhebliche Unsicherheit. Unternehmen wissen noch nicht, welche Maßnahmen erneut eingebracht werden, welche Fristen gelten und ob sich die neue parlamentarische Mehrheit auf alle Bestandteile einigen kann.
Dänemark bereitet damit weiterhin strengere Glücksspielregeln vor. Die ursprünglich für 2026 und 2027 geplante Reform ist aber nicht beschlossen, sondern muss nach dem Verfall des Gesetzes neu gestartet werden.
Häufige Fragen zur Glücksspielreform in Dänemark
Gilt das Werbeverbot bei Live-Sport bereits?
Nein. Das entsprechende Gesetz wurde nicht verabschiedet. Der Entwurf sah ein Verbot von zehn Minuten vor bis zehn Minuten nach einer Live-Sportveranstaltung vor.
Treten die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft?
Aktuell gibt es dafür keine verbindliche gesetzliche Grundlage. Ein neues Gesetz könnte den Termin übernehmen oder einen späteren Start festlegen.
Werden alle Glücksspielboni verboten?
Nein. Vorgesehen war vor allem ein Verbot kostenloser Glücksspiele als Willkommensangebot. Ein allgemeines Verbot sämtlicher Einzahlungsboni oder VIP-Programme war nicht beschlossen.
Sind Personen unter 25 Jahren bereits aus Glücksspielwerbung ausgeschlossen?
Die geplante neue Regel ist wegen des verfallenen Gesetzes noch nicht in Kraft. Das allgemeine Verbot, Werbung gezielt an Minderjährige zu richten, besteht unabhängig davon weiter.
Werden Prediction Markets in Dänemark verboten?
Darüber wurde noch nicht entschieden. Plattformen wie Polymarket sollen im Rahmen einer möglichen Spilpakke 2 geprüft werden.
Welche Behörde beaufsichtigt Glücksspiel in Dänemark?
Zuständig ist die dänische Glücksspielbehörde Spillemyndigheden. Sie erteilt Lizenzen, überwacht Anbieter und geht gegen illegale Glücksspielangebote vor.
Externe Informationsquellen
- Dänisches Parlament: Status des Gesetzentwurfs L 127
- Dänisches Finanzministerium: Spilpakke 1
- Dänisches Finanzministerium: Vorstellung von L 127
- Dänische Glücksspielbehörde Spillemyndigheden
Stand: 23. Juli 2026.














