Bundesfinanzhof bestätigt virtuelle Automatensteuer

Hannes Darben | von: 08.03.26

Der Bundesfinanzhof hat im November 2025 die virtuelle Automatensteuer als verfassungskonform bestätigt und damit eine wichtige Weichenstellung für den deutschen Online-Glücksspielmarkt getroffen. Die beiden Urteile beenden jahrelange Rechtsstreitigkeiten und schaffen Klarheit über die steuerliche Behandlung digitaler Automatenspiele – allerdings nicht ohne kontroverse Bewertungen der Marktauswirkungen.

Keine Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission

Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob Deutschland die Steuer vor Einführung bei der EU-Kommission hätte anmelden müssen. Die Kläger beriefen sich auf die Richtlinie (EU) 2015/1535, die eine Mitteilungspflicht für technische Vorschriften vorsieht, welche den Binnenmarkt beeinflussen können. Der Bundesfinanzhof wies diese Argumentation zurück und stufte die virtuelle Automatensteuer nicht als notifizierungspflichtige technische Vorschrift ein.

Das Gericht argumentierte, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich von der Mitteilungspflicht ausgenommen seien. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der gezielten Lenkungswirkung der Steuer blieb jedoch aus. Besonders problematisch: Die Kläger hatten auf das EU-Urteil Unigames verwiesen, das zeigt, wann steuerliche Maßnahmen mit gezielten Marktauswirkungen durchaus als Dienstleistungsvorschriften gelten können. Die Richter hätten somit die spezifischen Auswirkungen der deutschen Regelung auf den europäischen Binnenmarkt prüfen müssen.

Marktverzerrung zugunsten illegaler Anbieter

Die fünfprozentige Steuer auf Spieleinsätze trifft ausschließlich lizenzierte Anbieter, während illegale Plattformen unbelastet bleiben. Nach Angaben der Kläger kontrollieren nicht-regulierte Anbieter etwa 80 Prozent des deutschen Online-Glücksspielmarkts. Diese Schieflage verstärkt sich durch die Steuerbelastung: Legale Angebote werden teurer und damit weniger attraktiv.

Der Bundesfinanzhof sieht darin keine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Das Gericht wertet die Verteuerung als allgemeine Kostenwirkung, die inländische wie ausländische Anbieter gleichermaßen betrifft. Kritiker wenden ein, dass gerade diese “allgemeine” Wirkung den legalen Markt systematisch schwächt und Spieler in den unregulierten Bereich drängt. Die praktischen Folgen zeigen sich bereits: Mehrere lizenzierte Anbieter haben ihre Gewinnmargen drastisch reduziert oder erwägen den Rückzug aus dem deutschen Markt.

Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags

Besonders brisant ist der Konflikt zwischen Bundes- und Länderregelung. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 zielt darauf ab, illegale Angebote in den regulierten Markt zu kanalisieren und so den Spielerschutz zu verbessern. Die virtuelle Automatensteuer bewirkt jedoch das Gegenteil: Sie macht legale Angebote unattraktiver und stabilisiert indirekt den Schwarzmarkt.

Diese Konstellation wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Steuer- und Sachgesetzgebung auf. Während die Länder mit dem Staatsvertrag ein ausgeklügeltes Regulierungssystem geschaffen haben, konterkariert die Bundessteuer dessen Wirkung. Der Bundesfinanzhof sieht darin keinen Verstoß gegen den Vorrang der Sachgesetzgebung, solange eine “teilweise Zielerreichung” möglich bleibt. Diese Sichtweise ignoriert jedoch die systemischen Auswirkungen auf die Regulierungsziele.

Zweifel an der Bundeskompetenz bleiben bestehen

Auch die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes für diese Steuer bleibt umstritten. Die Kläger argumentierten, dass eine koordinierte Länderregelung möglich gewesen wäre, zumal der Glücksspielstaatsvertrag eine siebenjährige Bindungsklausel enthält. Der Bundesfinanzhof sah jedoch keinen Anlass für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht begründete die Bundeskompetenz mit dem Risiko einer Rechtszersplitterung zwischen den Ländern. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz, da der bestehende Staatsvertrag bereits eine einheitliche Regelung geschaffen hat. Die Revision hatte zudem darauf hingewiesen, dass steuerliche Aspekte problemlos in den Staatsvertrag hätten integriert werden können. Verfassungsrechtler kritisieren diese Entscheidung als verpasste Gelegenheit zur grundsätzlichen Klärung der Kompetenzverteilung.

Fehlende EU-Vorlage trotz unklarer Rechtslage

Trotz mehrerer unionsrechtlicher Streitpunkte verzichtete der Bundesfinanzhof auf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Das Gericht sah die Rechtslage als hinreichend geklärt an, obwohl zentrale Fragen zur Dienstleistungsfreiheit und zur steuerlichen Gleichbehandlung verschiedener Glücksspielformen offen bleiben.

Besonders die unterschiedliche Mehrwertsteuerbehandlung von Online- und terrestrischen Angeboten hätte eine europarechtliche Klärung verdient. Während virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerfrei bleiben, unterliegen Spielbanken der Mehrwertsteuerpflicht – eine Ungleichbehandlung ohne erkennbare sachliche Rechtfertigung. Experten erwarten weitere Klagen vor europäischen Instanzen.

Die Urteile des Bundesfinanzhofs schaffen zwar formale Rechtssicherheit für die virtuelle Automatensteuer, lösen aber nicht die strukturellen Probleme des deutschen Online-Glücksspielmarkts. Die Steuer verfehlt ihr Lenkungsziel und schwächt den legalen Markt zugunsten illegaler Anbieter. Langfristig könnte sich diese Konstellation als kontraproduktiv für den Spielerschutz erweisen – das eigentliche Ziel der Glücksspielregulierung.

Hannes Darben Hannes Darben ist Chefredakteur von casinovergleich.eu und spezialisiert auf Online-Glücksspiel, Regulierung und Casinotrends in Europa. Mit über zehn Jahren Branchenerfahrung analysiert er Anbieter, Boni und Spielstrategien und legt dabei besonderen Wert auf Transparenz, Spielerschutz und redaktionelle Qualität in allen Casino-Tests. mehr lesen
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