El Gordo Gewinn abholen – Bis wann?

Hannes Bauer | von: 06.12.25

Der Gewinn der spanischen Weihnachtslotterie El Gordo sorgt jedes Jahr für Aufregung. Doch kaum jemand denkt daran, dass auch der Glückstreffer eine Frist hat. Ein El Gordo Gewinn muss innerhalb von drei Monaten nach der Ziehung abgeholt werden – danach verfällt der Anspruch unwiderruflich.

Wer also am 22. Dezember das große Los gezogen hat, sollte nicht zu lange warten. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass der Gewinn an den Staat zurückfällt. Dieser Punkt macht den richtigen Ablauf und die Einhaltung der Frist entscheidend.

Im weiteren Verlauf erfährt man, wie genau die Abholung funktioniert, wo das Geld auszuzahlen ist und welche steuerlichen Aspekte in Spanien gelten. So lässt sich vermeiden, dass ein einmaliges Glückserlebnis durch verpasste Formalitäten verloren geht.

Wann muss der El Gordo Gewinn abgeholt werden?

El Gordo Gewinner haben nur eine begrenzte Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die genaue Frist hängt davon ab, wo und wie das Los erworben wurde. Auch die Höhe des Gewinns kann den Ablauf der Auszahlung beeinflussen.

Fristen für die Gewinnabholung

In Spanien verfallen Lottogewinne aus der Weihnachtslotterie „El Gordo“ nach drei Monaten. Diese Frist beginnt am Tag nach der Ziehung, also üblicherweise am 23. Dezember. Wer seinen Gewinn nicht rechtzeitig einlöst, verliert jeglichen Anspruch auf die Auszahlung.

Offizielle Verkaufsstellen zahlen Beträge bis 2.000 Euro direkt aus. Gewinne über diesem Betrag müssen bei einer autorisierten Bank beantragt werden. Hierfür ist in der Regel ein spanisches Bankkonto erforderlich.

Bei Online-Anbietern wie Lottoland oder TheLotter gelten oft automatische Verfahren: Kleinere Gewinne werden direkt auf das Spielerkonto überwiesen, während größere Summen nach Identitätsnachweis ausgezahlt werden. Die Plattform übernimmt in diesen Fällen die Abwicklung innerhalb der geltenden gesetzlichen Frist.

Wer im Ausland wohnt, sollte die Frist genau beachten, da Postlaufzeiten und Feiertage die Bearbeitung verzögern können. Ein rechtzeitiger Antrag ist daher unerlässlich.

Stichtag für verschiedene Gewinnklassen

Bei der spanischen Lotterie gelten die gleichen Fristen für alle Gewinnklassen, vom Hauptpreis „El Gordo“ über die Nebenpreise bis hin zu kleineren Beträgen. Die Auszahlung endet exakt drei Monate nach der Ziehung. Danach fließt das Geld an das spanische Finanzministerium zurück und kann nicht mehr beansprucht werden.

Beispielhafte Fristberechnung:

Ziehungsdatum Letzter Abholtag Bemerkung
22. Dezember 2025 22. März 2026 Fristbeginn am 23. Dezember
22. Dezember 2024 22. März 2025 Gesetzliche Standardfrist
22. Dezember 2023 22. März 2024 Nach Fristablauf keine Auszahlung

Bei hohen Gewinnen wird zudem eine Steuer von 20 % auf Beträge über 40.000 Euro direkt einbehalten. Diese Regelung betrifft alle Teilnehmer, unabhängig vom Wohnsitz.

Beispiele vergangener Abholfristen

In den letzten Jahren zeigte sich, dass manche Gewinner ihre Frist ungenutzt verstreichen ließen. 2022 blieben nach offiziellen Angaben mehrere Gewinne unbeansprucht, obwohl sie rechtzeitig hätten ausgezahlt werden können. Grund dafür war oft Unkenntnis über die Frist oder Verlust der Lose.

Mehrere Banken und Lotteriegeschäfte erinnern ihre Kunden regelmäßig in Zeitungen oder im Fernsehen an das Abholende im März. Die Frist wird in keinem Fall verlängert, auch nicht bei Feiertagen oder technischen Problemen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Los, das am 22. Dezember 2020 den zweiten Preis gewann, musste bis 22. März 2021 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit wurde der Betrag an das Finanzamt zurücküberwiesen. Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, Gewinne unmittelbar nach der Ziehung zu prüfen und einzulösen.

Ablauf der Gewinnabholung bei El Gordo

Bei einem Gewinn in der spanischen Weihnachtslotterie müssen Teilnehmende bestimmte Fristen und formale Anforderungen beachten. Die Auszahlung erfolgt abhängig von der Höhe des Betrags über autorisierte Verkaufsstellen, Banken oder direkt über die staatliche Lotteriegesellschaft Loterías y Apuestas del Estado.

Benötigte Dokumente und Nachweise

Für die Auszahlung ist der Original-Losbeleg zwingend erforderlich. Das Los darf weder beschädigt noch unlesbar sein. Wird ein digitales Los verwendet, gilt die elektronische Bestätigung oder das offizielle Zertifikat des Lotterieanbieters.

Gewinne über 2.000 Euro müssen zusätzlich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses legitimiert werden. Bei Gemeinschaftslosen, die häufig von Familien oder Kollegen gemeinsam gekauft werden, sind schriftliche Vereinbarungen empfehlenswert, um die Aufteilung nachweisen zu können.

Die Angaben im Ausweis müssen exakt mit denen auf dem Los oder in den Registrierungsdaten übereinstimmen. Fehlen Unterlagen oder weichen Informationen ab, kann die Auszahlung verzögert oder vorübergehend blockiert werden.

Schritte zur Geldeinlösung

Kleinere Gewinne von bis zu 2.000 Euro werden direkt in den Verkaufsstellen ausgezahlt, in denen das Los gekauft wurde. Der Betrag kann bar oder per Überweisung ausbezahlt werden.

Bei höheren Summen erfolgt die Einlösung ausschließlich über bestimmte Filialen spanischer Banken wie CaixaBank oder BBVA. Dort überprüft das Personal die Echtheit des Loses und leitet die Auszahlung an das Konto des Gewinners weiter.

Alle Gewinne müssen innerhalb von drei Monaten nach der Ziehung eingefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch unwiderruflich. Aus steuerlichen Gründen wird bei größeren Gewinnen automatisch eine Quellensteuer von 20 % abgezogen, wobei Beträge bis 40.000 Euro steuerfrei bleiben.

Abholung in Spanien versus im Ausland

Personen, die sich in Spanien aufhalten, können den Gewinn direkt über die offiziellen Anlaufstellen abwickeln. Dabei gelten die genannten Bank- und Steuerregelungen. Der Prozess ist meist unkompliziert, wenn das Los ordnungsgemäß erfasst ist.

Spieler mit Wohnsitz außerhalb Spaniens müssen den Gewinn über örtliche Banken oder lizensierte Online-Anbieter einlösen. In manchen Fällen wird das Geld über eine Partnerbank im Heimatland ausgezahlt, vorausgesetzt, der Anbieter ist von Loterías y Apuestas del Estado anerkannt.

Jede Auszahlung erfolgt in Euro. Eventuelle Wechselkursgebühren oder Transaktionskosten trägt der Gewinner selbst. Wer über eine Plattform teilgenommen hat, erhält meist eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald der Gewinn verifiziert wurde.

Wo kann der El Gordo Gewinn eingelöst werden?

Wer bei der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ gewinnt, kann den Betrag auf unterschiedlichen Wegen erhalten. Dabei unterscheiden sich die Verfahren je nach Gewinnhöhe, Herkunftsland und Art des Loses.

Auszahlung in offiziellen Verkaufsstellen

Kleinere Gewinne lassen sich direkt in offiziellen Lotto-Annahmestellen in Spanien auszahlen. Nach den geltenden Regeln können Beträge bis 2.000 Euro bar ausgezahlt werden. Gewinner müssen lediglich ihr gültiges Los vorlegen, das auf Echtheit geprüft wird. Die Auszahlung erfolgt in der Regel sofort, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.

Für größere Gewinne übernimmt die Annahmestelle keine Barzahlung. In diesen Fällen verweist sie den Gewinner an eine autorisierte Bank, die mit der staatlichen Lotteriegesellschaft Loterías y Apuestas del Estado zusammenarbeitet. Die Angabe persönlicher Daten und eines gültigen Ausweises ist hierbei erforderlich. Die Auszahlung kann nur innerhalb von drei Monaten nach der Ziehung beantragt werden, da Gewinne danach verfallen.

Auch ausländische Gewinner dürfen eine Annahmestelle nutzen, müssen aber unter Umständen ihre Identität stärker nachweisen, wenn ihr Wohnsitz außerhalb Spaniens liegt. Es empfiehlt sich, die Öffnungszeiten und Verfahren der jeweiligen Filiale vorher zu prüfen.

Einlösung über Banken

Gewinne über 2.000 Euro werden ausschließlich über bestimmte spanische Banken ausgezahlt. Dazu zählen meist staatlich autorisierte Institute wie CaixaBank, Banco Santander oder BBVA. Diese Banken nehmen das Los entgegen, erfassen die Daten der Gewinner und überweisen den Betrag nach steuerlicher Prüfung. In Spanien wird ein Anteil von 20 % Steuer auf Beträge über 40.000 Euro einbehalten.

Nicht-Spanier können die Auszahlung erhalten, wenn sie ein spanisches Bankkonto besitzen oder nach dem Gewinn eröffnen. Das Konto dient zur sicheren Überweisung, da große Barbeträge nicht ausgezahlt werden dürfen.

Banken verlangen üblicherweise den Originalschein, einen gültigen Reisepass oder Ausweis und eine Steueridentifikationsnummer (NIE). Bearbeitungszeiten liegen meist zwischen einigen Tagen und zwei Wochen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Bank vorab über die geplante Auszahlung zu informieren.

Online-Abwicklung für internationale Gewinner

Spieler, die ihr Los über Online-Lottoportale wie Lottoland oder ähnliche Anbieter gekauft haben, erhalten ihren Gewinn oft automatisch auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Das gilt in der Regel für virtuelle Lose, bei denen das Portal als rechtlicher Vermittler fungiert. Danach kann der Betrag auf das hinterlegte Bankkonto des Spielers überwiesen werden, was den Prozess für internationale Teilnehmer vereinfacht.

Die Auszahlung erfolgt nach Identitätsprüfung und interner Bestätigung durch den Anbieter. Einige Plattformen übernehmen auch steuerliche Abzüge nach spanischem Recht, sodass der Spieler den Nettobetrag erhält. Wichtig ist, die jeweiligen AGB und Fristen des Anbieters zu beachten, da sie sich von den offiziellen spanischen Vorgaben unterscheiden können.

Online-Abwicklungen sind besonders praktisch für Gewinner außerhalb Spaniens, da sie den Weg zur Bank oder Annahmestelle vermeiden. Dennoch sollte der Spieler darauf achten, dass er über eine lizenzierte Plattform teilnimmt, um Betrugsrisiken auszuschließen.

Was passiert bei verpasster Frist?

Wer den Gewinn aus einem El-Gordo-Los nicht rechtzeitig abholt, verliert rechtlich seinen Anspruch darauf. Die Abholfrist ist in Spanien klar geregelt, und nach deren Ablauf greifen feste Bestimmungen, die keinen Spielraum für nachträgliche Auszahlungen lassen.

Rechtsfolgen nach Ablauf der Abholfrist

Die spanische Weihnachtslotterie sieht laut Vorgabe der staatlichen Lotteriegesellschaft Loterías y Apuestas del Estado (LAE) eine feste Frist von drei Monaten ab dem Ziehungsdatum vor. Diese Frist gilt unabhängig von der Gewinnhöhe und davon, ob das Los in Spanien oder über einen Onlineanbieter erworben wurde.

Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch automatisch. Die Lotteriegesellschaft ist gesetzlich nicht verpflichtet, verspätete Anträge oder Reklamationen anzunehmen. Auch ein Nachweis über ein echtes, nicht eingelöstes Los ändert daran nichts.

In der Praxis bedeutet das: Wer am oder nach dem 22. März (bei einer Ziehung am 22. Dezember) erst seinen Gewinn geltend machen möchte, erhält kein Geld mehr. Die Regelung soll die Abwicklung vereinfachen und Missbrauch vermeiden.

Verfallene Gewinne

Nicht abgeholte Preisgelder werden in Spanien nicht individuell nachträglich erstattet. Stattdessen fließen sie zurück in den staatlichen Lotteriefonds. Dort können sie zur Finanzierung gemeinnütziger oder kultureller Projekte verwendet werden.

Ein Überblick über den Ablauf:

Status des Gewinns Vorgehen nach Ablauf der Frist Verantwortlich
Haupt- oder Nebenpreis Auszahlung verfällt Loterías y Apuestas del Estado
Online gekaufte Lose Kontoauszahlung gesperrt Anbieter gemäß AGB
Physisches Los Kein Anspruch mehr Spieler trägt Verantwortung

Ein Losbesitzer sollte beachten, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Das gilt auch, wenn das Los verloren, beschädigt oder verspätet vorgelegt wird. Dokumentierte Nachweise können zwar beim Anbieter hinterlegt werden, verändern jedoch den Fristablauf nicht.

Offizielle Empfehlungen bei Problemen

Spanische und internationale Anbieter raten dazu, Gewinne möglichst umgehend nach der Ziehung zu prüfen. In offiziellen Mitteilungen empfiehlt die LAE, Lose sicher aufzubewahren und rechtzeitig zu kontrollieren, am besten direkt nach der Ziehung.

Wer online gespielt hat, sollte das Kundenkonto regelmäßig überprüfen. Anbieter wie Lottoland oder Lottohelden überweisen Gewinne automatisch, wodurch das Risiko des Verfalls sinkt. Bei physischen Losen ist der persönliche Besuch einer autorisierten Lotto-Annahmestelle oder Bank erforderlich.

Bei Unklarheiten raten Experten, sich an den Anbieter oder die staatliche Hotline zu wenden. Diese geben Auskunft über den Verifizierungsprozess und können bestätigen, ob der Anspruch noch besteht oder bereits abgelaufen ist.

Tipps zur sicheren und rechtzeitigen Abholung

Gewinner müssen Fristen und Formalitäten genau beachten, um ihren Anspruch nicht zu verlieren. Gleichzeitig sollten sie ihre persönlichen Daten schützen und offizielle Kommunikationswege nutzen, um den Gewinn sicher zu erhalten.

Dokumentensicherung für Gewinner

Wer ein Gewinnerlos der spanischen Weihnachtslotterie besitzt, sollte es sofort mehrfach sichern. Das Original muss unbeschädigt bleiben und darf nicht laminiert oder beschrieben werden. Eine gute Praxis ist, hochauflösende Kopien oder Scans anzufertigen und diese sowohl digital als auch physisch getrennt aufzubewahren.

Bei einem gemeinschaftlich gekauften Los empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung der Beteiligten mit Datum und Unterschriften. Diese beugt späteren Streitigkeiten vor und erleichtert die Gewinnabwicklung bei gemeinsamen Ansprüchen.

Das Originaldokument darf nur bei offiziellen Annahmestellen, Banken oder direkt bei der Sociedad Estatal de Loterías y Apuestas del Estado (SELAE) vorgelegt werden. Dabei müssen gültiger Ausweis und Kontonachweis bereitliegen. Der Gewinn verfällt in der Regel nach drei Monaten ab dem Ziehungsdatum, daher ist rechtzeitiges Handeln entscheidend.

Kontakt zu Verkaufsstellen und Banken

In Spanien können Gewinne bis 2.000 Euro direkt in einer Annahmestelle eingelöst werden. Beträge darüber hinaus müssen bei bestimmten Banken, meist autorisierten Filialen, beantragt werden. Diese Institutionen prüfen die Echtheit des Loses und leiten die Auszahlung ein.

Spieler, die online teilgenommen haben, erhalten den Gewinn normalerweise automatisch auf ihr hinterlegtes Konto. Trotzdem sollten sie sicherstellen, dass die Kontoverbindung aktuell ist und alle Daten korrekt hinterlegt wurden. Bei größeren Gewinnen erfolgt die Benachrichtigung oft zusätzlich per E-Mail oder Kundenportal.

Es lohnt sich, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden und die nötigen Unterlagen zu bestätigen. Bei Unsicherheiten sollte ausschließlich über offizielle Webseiten oder bekannte Servicenummern Kontakt aufgenommen werden.

Schutz vor Betrugsversuchen

Nach jeder Ziehung treten häufig betrügerische Nachrichten oder gefälschte Gewinnmitteilungen auf. Diese zielen darauf ab, persönliche Daten oder Vorauszahlungen zu erschleichen. Gewinner sollten daher niemals Kontoinformationen oder Kopien des Ausweises an unbekannte Absender weitergeben.

Echte Mitteilungen stammen ausschließlich von SELAE oder lizenzierten Lotterie-Anbietern. Verdächtige E-Mails oder Anrufe, die Gebühren oder angebliche „Bearbeitungskosten“ verlangen, sollten sofort ignoriert oder der Polizei gemeldet werden.

Zur Sicherheit empfiehlt sich auch ein Blick auf offizielle Pressemitteilungen oder bekannte spanische Nachrichtenportale, um die Gewinnnummern zu überprüfen. Ein direkter Abgleich mit der offiziellen Gewinnliste ist die einzige verlässliche Methode, um den eigenen Erfolg zu bestätigen.

Steuern und Auszahlung des El Gordo Gewinns

Gewinne aus der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ werden direkt über den Anbieter ausgezahlt, bei dem das Los gekauft wurde. Die Auszahlung erfolgt nach offizieller Bestätigung der Gewinnzahlen, meist ab dem 22. Dezember, und unterliegt bestimmten steuerlichen Regelungen, die sowohl inländische als auch ausländische Gewinner betreffen.

Steuerliche Pflichten in Spanien

In Spanien gilt eine Quellensteuer von 20 % auf Lotteriegewinne, die über 40.000 € liegen. Beträge bis zu dieser Freigrenze bleiben steuerfrei. Das bedeutet, dass der Abzug automatisch bei der Auszahlung durch das Finanzministerium oder den auszahlenden Anbieter erfolgt.

Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Gewinnsumme Steuerfreibetrag Steuerpflichtiger Betrag Steuer (20 %) Nettoauszahlung
400.000 € 40.000 € 360.000 € 72.000 € 328.000 €

Diese Regelung gilt sowohl für ganze Lose als auch für décimos (Zehntellose), wobei sich die Beträge entsprechend anteilig reduzieren.

Die Steuer wird in Spanien direkt einbehalten, sodass Gewinner keine zusätzliche Steuererklärung für den Gewinn einreichen müssen. Wer jedoch in Spanien steuerlich ansässig ist, muss die Auszahlung in seiner jährlichen Steuererklärung als bereits versteuerten Einkommensbestandteil angeben.

Besteuerung für ausländische Gewinner

Auch Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb Spaniens unterliegen der gleichen Quellensteuer. Die 20 % werden an der Quelle abgezogen, bevor das Geld überwiesen wird. Eine Doppelbesteuerung hängt vom Steuerabkommen zwischen Spanien und dem Wohnsitzstaat des Gewinners ab.

Personen aus EU-Ländern können in der Regel eine Anrechnung oder Erstattung beantragen, falls ihr Heimatland den Gewinn ebenfalls besteuert. Dazu müssen sie geeignete steuerliche Nachweise und Unterlagen bei den jeweiligen Finanzbehörden einreichen.

Wer das Los über eine Online-Plattform gekauft hat, erhält den Gewinn meist automatisch auf das registrierte Konto, bereits um den Quellensteuerbetrag gekürzt. In einigen Fällen übernehmen Anbieter die Steuerabführung direkt.

Ausländische Gewinner sollten vor der Auszahlung prüfen, ob weitere Pflichten im Heimatland bestehen. So vermeiden sie nachträgliche Steuerforderungen oder Meldepflichtverstöße.

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